Förderungen

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen.

Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UN-Kinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und
die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.


Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm:


Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt vonder Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). 

Förderungen

Am 16.11.2022 wurde ein Aufruf für europäische Kooperationsprojekte von Kultureinrichtungen im Rahmen des EU-Programms Creative Europe veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist ist der 23.02.2023.

Dazu gibt es drei Förderkategorien:

Kleine Kooperationsprojekte mit drei Partnern aus drei Ländern mit einer Förderung von max. 200.000 EUR, mittlere Kooperationsprojekte mit fünf Partnern aus fünf Ländern und einer Förderung von max. 1 Mio. EUR sowie große Kooperationsprojekte mit zehn Partnern aus zehn Ländern und einer Förderung von 2 Mio. EUR.

Aktuell hat die KOM außerdem den Förderleitfaden „CulturEU Funding Guide“ aktualisiert vorgelegt, so dass es einfacher ist, relevante Fördermittel in unterschiedlichen EU-Programmen zu finden.

CulturEU Funding Guide: Discover funding opportunities for the Cultural and Creative Sectors | Culture and Creativity (europa.eu)


Pressemitteilung des Creative Europe Desk KULTUR: Ausschreibung Europäische Kooperationsprojekte veröffentlicht! – Creative Europe Desk KULTUR (creative-europe-desk.de)

Hintergrund zu Creative Europe:


Für die siebenjährige Programmlaufzeit von Creative Europe stehen 2,44 Mrd. EUR zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen. Das Gesamtbudget verteilt sich auf drei Säulen: KULTUR (33 %), MEDIA (58 %) sowie Cross-Sector (9 %). Auf das Teilprogramm „KULTUR“ entfallen damit für die Laufzeit von 2021 bis 2027 insgesamt 804 Mrd. EUR.

Förderungen

Frischer Wind!
Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027).


Informationsveranstaltungen zu allen Förderkonzepten, neuen Antragsmöglichkeiten und Fristen im Rahmen der dritten Förderphase des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bereits seit 2013 kulturelle Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen.
Ab 2023 starten wir mit frischem Wind in die dritte Förderphase! Neben bereits bekannten stellen sich auch alle neuen Programmpartner vor. Zudem informieren wir in jeder der drei Veranstaltungen über Neuerungen im Programm.

Die Service- und Beratungsstellen aus allen Bundesländern laden Sie und Euch herzlich ein
am Dienstag, 22.11.2022, 10 – 14 Uhr
am Donnerstag, 24.11.2022, 10 – 14 Uhr
am Mittwoch, 30.11.2022, 10 – 14 Uhr

an den digitalen Info-Veranstaltungen zu Frischer Wind! Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027) teilzunehmen.

Nach einer allgemeinen Einführung informieren jeweils neun Programmpartner pro Termin kurz und knapp über ihre Förderkonzepte, Fristen und Projektzeiträume. Sie können sowohl an den gesamten Veranstaltungen teilnehmen als auch nur einzelne Vorträge verfolgen.
Es gibt die Möglichkeit, sich jederzeit ein- und auszuloggen.
Welche Programmpartner zu welchem Termin ihre Förderkonzepte vorstellen entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung.

Die Veranstaltungen finden über das Videokonferenz-Tool Zoom statt. Anmeldungen für die Veranstaltungen sind ab sofort unter folgendem Link möglich: https://findbar.kulturellebildung-nrw.de/bundesweite-infoveranstaltung-frischer-wind/. Die Anmeldungen werden jeweils zwei Tage vor Veranstaltung um 24:00 Uhr geschlossen. Den Zugang zum Zoom-Konferenzraum erhalten Sie dann in einer separaten E-Mail am Vorabend der Veranstaltung.

Es handelt sich bei Frischer Wind! Mit „Kultur macht stark“ in die neue Förderphase (2023 – 2027) um eine Kooperationsveranstaltung der „Kultur macht stark“ Service- und Beratungsstellen aller Bundesländer. Leiten Sie diese Einladung gerne auch an Ihr interessiertes Umfeld weiter.

Die Veranstaltungen richten sich an alle hörenden Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales sowie an alle weiteren Interessierten am Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“.


Wir bemühen uns, allen Interessierten einen Zugang zu den hier veröffentlichten Inhalten zu ermöglichen. Informieren Sie uns gern darüber, was wir tun können, um Ihnen die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen.


Kontaktieren Sie hierfür Sophia Roggenbuck (Mail: roggenbuck@kulturellebildung-nrw.de, Telefon: 02191-794377) oder Julia Römling (Mail: info@kulturmachtstark-hh.de, Telefon: 040-524789712).

Die Veranstaltungen werden digital aufgezeichnet und im Nachgang untertitelt öffentlich auf dem YouTube-Kanal der Service- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.


Bei Fragen melden Sie sich gern bei Sophia Roggenbuck (Mail: roggenbuck@kulturellebildung-nrw.de, Tel: 02191-794 377) oder bei Julia Römling (Mail: info@kulturmachtstark-hh.de, Tel: 040-524 78 9712).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben mit besten Grüßen


Die Service- und Beratungsstellen „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Jana Schenk | Beratungsstelle „Kultur macht stark“
QUARTIER gGmbH
Breitenweg 41 | 28195 Bremen
0421|222 36 23
beratungkulturmachtstark@quartier-bremen.de

www.facebook.com/kulturmachtstarkhb/
www.buendnisse-fuer-bildung.de/

Förderungen

Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz können Sie ab sofort Anträge auf Fördermittel für Frauenprojekte für 2023 einreichen. Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 30.11.2022 ein. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Frauenförderung werden Projekte gefördert, die sich in folgenden Themenbereichen bewegen (Aufzählung nicht abschließend):

Es werden insbesondere Projekte gefördert, deren Schwerpunkte auf den Verpflichtungen und Maßnahmen der Istanbul Konvention beruhen.

Für den Antrag benötigt die Stabsstelle Frauen einen Projektantrag sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bitte nutzen Sie hierfür folgende Antragsformulare:
Antrag Selbsthilfe- und Projektförderung (docx, 65 KB)
Antrag Personalausgaben Projektförderung (docx, 18.7 KB)
Art. 13 Info Datenschutz (pdf, 289.7 KB)
Art.14 Info Datenschutz (pdf, 292.5 KB)

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, melden Sie sich gern per E-Mail an frauenprojekte@gesundheit.bremen.de

Förderungen

Am 10.10.2022 wurde die erste Ausschreibung des neuen EU-Programms „Culture Moves Europe“ veröffentlicht.

Das Programm bietet Künstler:innen, Kreativen und Kulturschaffenden Mobilitätsstipendien für internationales Projekte, vergleichbar mit Erasmus+ für Studierende. Hauptziel ist es, Künstler:innen, Kreative und Kulturschaffende miteinander zu verbinden und internationale Kooperationen zwischen allen Ländern zu unterstützen, die am EU-Programm „Creative Europe“ teilnehmen.

Culture Moves Europe verfügt hierfür über ein Budget von 21 Mio. EUR für den Zeitraum von 2022 bis 2025 und soll in den kommenden Jahren rund 7.000 Mobilitäten ermöglichen. Umgesetzt wird das Programm vom Goethe-Institut Brüssel.

Das Programm richtet sich an alle Interessierten, die in folgenden Bereichen tätig sind: Musik, literarische Übersetzung, Architektur, kulturelles Erbe, Design, Bildende Kunst sowie Darstellende Künste.

Für sie stehen zwei Förderlinien bereit:

1.) Individuelle Mobilitäten für sowohl Einzelpersonen, die zwischen sieben und sechzig Tagen reisen, sowie für Gruppen von bis zu fünf Personen, die für bis zu 21 Tage reisen.

2.) Residenzen für Gastorganisationen (ab Anfang 2023): Finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (1 bis 3 Monate), Langzeitaufenthalten (3 bis 6 Monate) und ausgedehnten Aufenthalten (bis zu 10 Monate).

Die aktuelle Bewerbungsrunde für individuelle Mobilitäten läuft vom 10.10. bis zum 31.05.2023.

Culture Moves Europe – Goethe-Institut Belgien

Apply now: new Culture Moves Europe call for artists | Culture and Creativity (europa.eu)

Förderungen

Mit dem Förderprogramm „U25-Richtung: Junge Kulturinitiativen“ ruft der Fonds Soziokultur für das Jahr 2022 die zweite Antragsrunde zur Förderung junger Aktiver in der Soziokultur aus: 

Bis zum 02. November 2022 können junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren bis zu 4.000 EUR und maximal 80% ihrer Projektkosten zur Umsetzung ihrer Ideen im Bereich partizipative Kunst und Kultur beantragen. 

Für die Anträge steht das Online-Portal zur Verfügung. 

Projektbeginn ist frühestens der 1. Februar 2023.  

Mit U25 das kulturelle Engagement junger Menschen fördern 

Der Fonds Soziokultur fördert mit zwei Antragsrunden jährlich junge Antragsteller*innen mit jeweils rund 50.000 Euro pro Runde. Antragsberechtigt sind Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, egal ob als Einzelperson oder als Initiative. Bei Bedarf können sich die jungen Menschen Unterstützung für die finanzielle Organisation suchen oder sich später vertraglich von einem Verein vertreten lassen. Die Konzepte und Durchführung der Projekte müssen jedoch von den jungen Erwachsenen konzeptioniert und realisiert werden.

Platz machen für Entfaltung und Selbstwirksamkeit junger Menschen 

Eigene Ideen tatsächlich sichtbar zu machen, ist keine Selbstverständlichkeit. Der Fonds Soziokultur will mit dem Förderprogramm das experimentelle Selbermachen junger Kulturschaffender fördern und ihnen die Möglichkeit bieten, eigene Projekte zu verwirklichen. Ob ein Videoprojekt zu Street-Art im Stadtteil, eine Tanzperformance mit der Schlange am Supermarkt oder ein Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstler*innen unter Einbezug weiterer Teilnehmer*innen. Im Fokus der Förderung steht die Bereitschaft, soziale und gesellschaftliche Themen mit Gestaltungsfreude und Offenheit sowie möglichst zugänglich für die Mitwirkung vieler Menschen zu bearbeiten.

Online-Infoveranstaltung für die Antragstellung 

Der Fonds Soziokultur wird im Oktober Online-Infoveranstaltungen zur Beratung und Antragstellung anbieten. Die Termine finden am Donnerstag, den 06.10.2022 von 17 bis 18 Uhr und am Montag, den 17.10.2022 von 19 bis 20 Uhr statt. 

Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite des Fonds Soziokultur.

Weitere Infos: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

Förderungen

Das erfolgreiche Förderprogramm „Profil: Soziokultur“ wird ein zweites Mal aufgelegt. Es stehen Fördermittel von rund 4 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Ausschreibung ist durch die Verlängerung des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der BKM ermöglicht.

Im Zeitraum von 01.09.2022 bis 07.10.2022 (bis 24 Uhr) können die Förderanträge über das Antragsportal des Fonds Soziokultur online eingereicht werden. Die beantragten Vorhaben können innerhalb von sechs Monaten und zwar vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 durchgeführt werden.

Mit „Profil: Soziokultur“ reagiert der Fonds Soziokultur auf den Bedarf, die Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf Inhalte, Methoden, die Beteiligten, das Personal und die Arbeitsstrukturen von Akteur*innen in der Soziokultur neu zu gestalten. Gefördert werden Entwicklungsprozesse von gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Träger*innen, die sich mit entsprechenden strukturellen und strategischen Fragen beschäftigen. Ziel ist es, freie Träger*innen der Soziokultur, der kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie- und Krisenerfahrungen bei der Transformation zu unterstützen. Die beantragten Entwicklungsprozesse sollen der Stabilisierung und besseren Verankerung vor Ort dienen. So soll kulturelle Teilhabe auch in unsicheren Zeiten sichergestellt werden.

Förderungen

Das Creative Europe Desk KULTUR als offizielle nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union informiert und berät zum EU-Förderprogramm Kreatives Europa KULTUR.

Der CED KULTUR hat seine neue, optimierte Homepage vorgestellt. Dort können Informationen zu den EU-Förderangeboten für die Kultur nun noch übersichtlicher und zugänglicher aufgerufen werden.

https://kultur.creative-europe-desk.de/

Zum Hintergrund:

Der CED KULTUR begleitet deutsche Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativsektor bei der Antragstellung, weist auf Ausschreibungen und Fristen hin, bietet Informationsveranstaltungen an, vernetzt europäische Kulturorganisationen und unterstützt die Sichtbarkeit geförderter Projekte. Als nationale Kontaktstelle arbeitet er eng mit der Europäischen Kommission und in unserem internationalen Netzwerk zusammen.

Der CED KULTUR hilft bei Fragen zum Programm Kreatives Europa KULTUR und informiert über weitere Fördermöglichkeiten für den Kultursektor in 12 weiteren EU-Programmen.

Der CED KULTUR gehört zur Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. und wird gefördert durch die Europäische Kommission aus dem Programm Kreatives Europa sowie von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Förderungen

Mit dem antragsoffenen „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können.

Die Entwicklung und Umsetzung von künstlerisch innovativen und zugleich klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten in den Jahren 2023 – 2024 soll Kultureinrichtungen und Künstler für ökologisch nachhaltiges Produzieren sensibilisieren und Veränderungen für einen aktiven Klimaschutz erwirken. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren.

Der „Fonds Zero“ richtet sich an Einrichtungen und Akteure, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Die Antragsbedingungen und Förderauflagen sind in den ausführlichen Fördergrundsätzen(öffnet neues Fenster) (PDF, 135 KB) dargestellt. Informationen zur Klimabilanzierung stehen in der Dokumentation des Pilotprojekts Klimabilanzen in Kulturinstitutionen zur Verfügung.

Um offene Fragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung zu beantworten, bietet „Fonds Zero“ Online-Beratungen für alle interessierten Antragsteller an. Die Links dazu sind der Webseite des Fonds zu entnehmen: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/klima_und_nachhaltigkeit/detail/programm_zero.html#c202238

Förderungen

Das Förderangebot der Leseclubs und media.labs im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antragsfrist verlängert. Gesucht werden auch in diesem Jahr Bewerbungen für neue Leseclubs oder media.labs.

Bundesweit alle Einrichtungen, die Zugang zu benachteiligten Kindern und Jugendlichen haben, können in Kooperation mit der Stiftung Lesen einen Leseclub (für Kinder von 6-12 Jahren) oder ein media.lab (für ältere Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren) gründen.

Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen langfristige, regelmäßige und niedrigschwellige Leseförderaktionen in der Freizeit zu ermöglichen.


Gemeinsam mit einem zweiten Bündnispartner (zum Beispiel einer Schule, einem Kinder- und Jugendzentrum, der Stadtbibliothek, einem kirchlichen Verein, einem Mehrgenerationenhaus, etc.) können sich Einrichtungen ganz leicht über das Bewerbungsformular auf www.leseclubs.de um eine Förderung bewerben. Die Antragsfrist endet am 31.08.2022.

Die Förderung besteht u.a. aus einer umfangreichen Medienausstattung (Bücher, Zeitschriften, Spiele- und Bastelpakete, Kamishibai, etc.) inkl. Tablet sowie Weiterbildungsangeboten und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer/-innen. Zudem bieten wir ein Rahmenkonzept, welches je nach Bedarf an Standort und Zielgruppe angepasst werden kann. Unsere Bündnispartner-Einrichtungen tragen dabei selbst nur minimalen Verwaltungsaufwand, da die Stiftung Lesen alle benötigten Sachmittel für Sie zur Verfügung stellt.

Sie haben Interesse und wünschen eine ausführliche Beratung?
Kontaktieren Sie gerne gabriele.immel@stiftunglesen.de oder telefonisch unter 06131-28890-19.

Oder nehmen Sie an einer unserer digitalen Info-Veranstaltungen via Zoom teil, die zwei Mal pro Monat stattfinden. Hier finden Sie die nächsten Termine: