Förderungen

Dreijähriges Erasmus+-Projekt zur Stärkung zukunftsfähiger soziokultureller Zentren.

FULCRUM steht für „skills development for future-proof socio-cultural centres” und ist ein dreijähriges Erasmus+-Projekt, das von der Europäischen Union gefördert wird. Das Projekt bietet zwei Weiterbildungsmodule für die Bereiche Community Building und Betriebsökologie an und lädt zum Austausch auf europäischer Ebene ein.

Vielfältige Krisen fordern eine Neuausrichtung der Soziokultur

Die Covid-19-Pandemie hat die Arbeitsweise der soziokulturellen Zentren tiefgreifend verändert.  Eine vollständige Rückkehr zur Normalität hat bisher nicht stattgefunden. Die Beziehungen zu gesellschaftlichen Gruppen und dem Publikum hat sich offenbar dauerhaft verändert. Und die globale Umweltkrise zwingt zu einer raschen und radikalen Neuausrichtung auf nachhaltige Arbeits- und Betriebsweisen.

Es ist absolut notwendig, die Kulturarbeit wirtschaftlich tragfähiger, sozial verträglicher und ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Soziokultur muss sich neu erfinden.

Die FULCRUM-Projektpartner:innen (und die dahinterstehenden nationalen Netzwerke der Soziokultur) kennen diese Herausforderungen. Gemeinsam wollen sie dazu beitragen, soziokulturelle Zentren und Initiativen durch Erfahrungsaustausch, Zusammenarbeit und das Vermitteln von Fach- und Prozesswissen resilienter und zukunftssicher zu machen.

Angebot an soziokulturelle Einrichtungen: Weiterbildung und Vernetzung sind Kernelemente des Programms

Konkret entwickelt FULCRUM zwei Weiterbildungsprogramme, die sich mit zentralen Herausforderungen in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, Publikumsentwicklung und ökologische Nachhaltigkeit befassen. Die Programme – jeweils aufeinander aufbauende Workshopserien in Präsenz und online – richten sich an Personen des soziokulturellen Sektors und werden von Oktober 2024 bis Oktober 2025 durchgeführt.

Parallel zu den Schulungen werden drei virtuelle Brainstorming-Prozesse organisiert. Diese sind für alle soziokulturell engagierten Personen aus ganz Europa zugänglich und zielen darauf ab, über einen Austausch untereinander eine tragfähige und motivierende Zukunftsvision für die Soziokultur zu schaffen. Wir haben diese gemeinsame Reise „visions for the future“, also „Visionen für die Zukunft“ genannt.

FULCRUM möchte haupt- wie ehrenamtlich aktive Menschen in soziokulturellen Einrichtungen in ganz Europa vernetzen und unterstützen. Auf der Webseite des Projektes sind Angebote und Aktivitäten zu finden.

Projektpartner

FULCRUM wurde von den Akteuren des European Network of Cultural Centres (ENCC) gemeinsam entwickelt:

In drei Brainstorming-Sessions entwickeln Kulturarbeiter:innen aus ganz Europa Zukunftsvisionen für die Soziokultur und zeigen Wege auf, diese gemeinsam zu erreichen. Das nächste Online-Brainstorming findet am 05.03.2024 statt: https://soziokultur.de/veranstaltung/fulcrum-mapping-on-future/

Förderungen

Antragsportal seit heute (17.01.2024) geöffnet.

Das Programm „Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ möchte Menschen die Möglichkeit geben, den Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft wieder selbst zu erfahren. Dabei sollen Projekte und Aktionen dort stattfinden, wo Menschen sich häufig und gerne aufhalten: an Alltags- und Freizeitorten.  

An zehn Standorten sollen deshalb Tridems aus Ortebetreiber:innen und Akteur: innen der politischen und soziokulturellen Bildung entstehen. 

Die Tridems sollen das Potenzial vorhandener Alltags- oder Freizeitorte nutzen, die Themen der Besucher:innen aufgreifen, gemeinsam mit diesen Ideen entwickeln und so im Sinne von Demokratiestärkung gestalterisch und produktiv tätig werden.  

Ein Kooperationsprojekt der Robert Bosch Stiftung und dem Bundesverband Soziokultur mit dem Ziel der Demokratiestärkung

Bewerbungen sind bis zum 10. März 2024 (mit einer Ideenskizze) möglich.

Online-Informationsveranstaltungen: Save the Date 

Zur Antragstellung finden am 31. Januar (14-16 Uhr) sowie am 14. Februar (10-12 Uhr) Online-Informationsveranstaltungen statt. 

Antragsportal: antrag.soziokultur.de/allzeitorte/

Förderungen

30.000 Euro Preisgeld. Der höchst­dotierte Förderpreis für Neue Musik

Das dritte „REALTIME 2025 – INTERNATIONALES FESTIVAL FÜR NEUE MUSIK BREMEN“ wird vom 28. Mai – 01. Juni 2025 in der Hansestadt stattfinden.
Spanien wird das Gastland sein, das Thema: „Wirklichkeit – Illusion – Vision“.

Ebenfalls zum dritten Mal wird dabei der Köster-Preis mit 30.000 € Preisgeld ausgelobt, der die Entwicklung eines modernen Musik-Projekt fördert.

Der Wettbewerb richtet sich an Interessierte aus dem Bereich der Neuen Musik. Die Teilnehmenden sollen sich mit dem Thema „Wirklichkeit – Illusion – Vision“ künstlerisch auseinandersetzen und ein neuartiges 60-minütiges Musik-Projektes mit interdisziplinärem und performativem Aspekt entwickeln.

Der vom Bremer Unternehmer Dr. Gerd Köster ausgerufene und nach ihm benannte Preis prämiert das innovativste Aufführungskonzept für Neue Musik. Während des „REALTIME 2025 – INTERNATIONALES FESTIVAL FÜR NEUE MUSIK BREMEN“ wird das Siegerprojekt uraufgeführt und der Köster-Preis in Höhe von 30.000 Euro feierlich überreicht. Über die Vergabe dieses hochdotierten Förderpreises im Bereich der zeitgenössischen Musik entscheidet eine hochkarätig besetzte Fachjury. Sie beurteilt, welche Künstler:innen den Sieg davontragen und das aktuelle Thema am besten umsetzen konnten.

Förderungen

Neue Bewerbungsrunde: bis zum 11. Februar 2024 bewerben!

Von Workshops über Ausstellungen bis zu Installationen: Stadtmacher:innen mit Ideen und Visionen zur „Innenstadt von morgen“ können sich bis zum 11. Februar 2024 um eine Förderung über den Verfügungsfonds für das Centrum Bremen bewerben. Dieser wird in diesem Jahr erneut ausgeschrieben und fördert Projekte von Vereinen, Initiativen oder Einzelpersonen, die sich mit der Neuausrichtung der Innenstadt unter dem Aspekt des Strukturwandels beschäftigen.

Gesucht werden Beiträge, die im inhaltlichen oder räumlichen Bezug zu Aspekten der Innenstadtentwicklung stehen. Darunter fallen nicht-gewinnorientierte, öffentliche Angebote an der Schnittstelle von Bildung, Kultur und Kreativität genauso wie temporäre Inszenierungen, Aktionen und Umgestaltungen in Innen- und Außenräumen, sofern hierfür keine Baugenehmigung notwendig ist. Insbesondere sollen Bewerber:innen gefördert werden, die Grundlagen für längerfristige neue, gemeinwohlorientierte Nutzungen in der Innenstadt aufzubauen. Auch die Aneignung versteckter Orte kommt dafür in Frage.

Förderfähig sind entstehende Personal-, Sach- und Honorarkosten, Reisekosten (DB 2. Klasse) sowie Betriebskosten. Räumlicher Förderbereich ist das Centrum „zwischen Wall und Weser“, sowie direkt angrenzende Verflechtungsräume. Bewerbungen sind mit ausgefülltem Antragsformular an das Projektbüro Innenstadt zu richten (Download Antragsformular siehe unten). Die Mindestfördersumme liegt bei 2.000 Euro, die Maximalsumme bei 15.000 Euro. Insgesamt zur Verfügung stehen 110.000 Euro. Wie bereits im vergangenen Jahr kann optional auch in 2024 das UMZU am Hanseatenhof in Abstimmung mit dem Kurator:innen-Team für verschiedene Formate genutzt werden. Projektideen, die den Raum sowie den umgebenden Hanseatenhof miteinbeziehen sind also möglich.

Über die Vergabe entscheidet ein zivilgesellschaftlich besetztes Gremium unter der Leitung des Projektbüros und nach Vorprüfung der Verwaltung. Die Förderzu- oder -absagen an die Bewerber:innen werden bis zum 2. April 2024 versendet. Das Vorhaben soll bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Der Verfügungsfonds ist Teil des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, mit dem die nachhaltige Entwicklung der Bremer Innenstadt über pilothafte Maßnahmen und Schlüsselprojekte gefördert wird.

Förderungen

Antragsfrist ist der 15.05.2024.

Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen.

Damit soll ein notwendiger Wandel in Kultureinrichtungen begleitet werden, von dem alle Künstlerinnen und Künstler profitieren: In einer von Diversität geprägten Gesellschaft ermutigt inklusive Kultur dazu, sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen zu orientieren und neue Perspektiven auf künstlerische Praxis und Zusammenarbeit zuzulassen. Sie regt einen Prozess an, der letztlich allen zugutekommt.

Das Programm soll künstlerische Innovation ermöglichen und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen. Es besteht aus drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion, das u.a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert.

Die einzelnen Förderangebote richten sich gleichermaßen an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Ausschlaggebend ist die Selbstbezeichnung der Person.

Das Programm für inklusive Kunstpraxis pik hat eine Laufzeit von vier Jahren (2022–2025) und wird von der Kulturstiftung des Bundes mit 3,9 Mio. Euro gefördert.

Online-Beratung 

21. März 2024 | 14 Uhr – mit Übersetzung in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
10. April 2024 | 15 Uhr – mit Übersetzung in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache 
30. April 2024 | 16 Uhr – mit Übersetzung in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

Bitte melden Sie sich vorab an. Rufen Sie uns an (unter 0345 2997 136) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an pik​(at)​kulturstiftung-bund.de.

Förderungen

Die Antragsfristen sind der 31.01.2024 & 31.07.2024.

Im Bereich Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Der Einsendeschluss für die 45. Jurysitzung ist der 31. Januar 2024. Die nächste Jurysitzung findet Anfang Mai 2024 statt.

Förderungen

ACHTUNG! Bis 31. Dezember müssen Anträge für die dritte Tranche (1. Juli bis 30. September 2023) eingereicht werden.

Die gestiegenen Energiekosten belasten Euer soziokulturelles Zentrum? Beantragt finanzielle Unterstützung beim Kulturfonds Energie des Bundes!

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes werden Kultureinrichtungen zusätzlich zu den Preisbremsen unterstützt. Bei soziokulturellen Zentren wird der nachgewiesene förderfähige Mehrbedarf der Energiekosten zu 80 Prozent bezuschusst, unabhängig von der Trägerschaft.

Bundesverband empfiehlt Beantragung beim Kulturfonds Energie

Der Bundesverband Soziokultur möchte ausdrücklich zur Antragstellung ermutigen und empfiehlt die FAQs (Häufig gestellten Fragen) auf der Website des Kulturfonds Energie. Hier finden sich Informationen zur grundsätzlichen Funktionsweise des Fonds und zur Antragstellung: www.kulturfonds-energie/faq

Die Antragstellung ist unkompliziert, wenn die nötigen Daten zu Strom- und Wärmeverbräuchen sowie Belegungs- und Programmpläne zum Nachweis der überwiegend kulturellen Zwecke und Aktivitäten bereitgehalten werden.

ELSTER-Zugang registrieren

Unbedingt notwendig für die Registrierung sind außerdem die ELSTER-Zugangsdaten der Kultureinrichtung. Wenn es bisher keinen ELSTER-Zugang der Einrichtung gibt, empfehlen wir dringend die baldige Registrierung: www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine

Tranchen summieren sich bis zur Bagatellgrenze

Es gibt eine Bagatellgrenze von 250 Euro. Allerdings summieren sich die beantragten Tranchen, bis die Bagatellgranze erreicht ist. Erst bei Erreichen der Bagatellgrenze erfolgt die Prüfung der Anträge. Falls die Bagatellgrenze nicht innerhalb einer Tranche erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit der tranchenübergreifenden Zusammenschau aller fristgerecht eingereichten Anträge.

Alle Informationen: www.kulturfonds-energie.de/index.html

Förderungen

Die zweite Antragsrunde für den Fonds Zero läuft derzeit, Einsendeschluss ist am 24.01.2024. Anträge können ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden.

Informationen zum Antrag sowie Links zu den Online-Beratungstermin am 15.01.2024 finden Sie im Bereich Antragsberatung

Zahlreiche Kunst- und Kulturinstitutionen setzen sich inzwischen mit ihrer Klimawirkung auseinander. Neben der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Klimakrise suchen Kulturinstitutionen ebenso wie Kulturschaffende und Künstlerinnen vermehrt nach Instrumenten und Methoden, um das eigene Handeln in nachvollziehbarer und wirksamer Weise an Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit auszurichten. Aber wie beginnen? Wo stehen wir? Was sind die entscheidenden Hebel, die es schnellstmöglich zu bewegen gilt?

Vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen lädt die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „Zero“ Kultureinrichtungen verschiedener Sparten zur Mitwirkung an einer bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative ein, die das Thema in drei verschiedenen Modulen bearbeitet: Erstens in der antragsoffenen Projektförderung im „Fonds Zero“, zweitens mit  Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der „Akademie Zero“, und drittens mit einem Wissenstransfer in regionalen Netzwerktreffen für das gesamte Bundesgebiet.

Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Programm Zero bis 2027 insgesamt 8 Mio. Euro zur Verfügung.

Förderungen

Sechsteilige Workshop-Reihe für Künstlerinnen* zu digitalen Technologien vom Künstlerinnenverband Bremen, GEDOK und dem Landesfrauenrat Bremen.

Digitalisierung verändert die Kunstwelt rasend schnell. Als erstes Bundesland unterstützt Bremen seine Kunst schaffenden Frauen* mit sechs Workshops zur Theorie und Praxis digitaler Technologien.
Das kostenfreie Weiterbildungsangebot wendet sich an professionelle Künstlerinnen* aller Sparten in Bremen.

In den Workshops machen Expert:innen aus dem Kunstfeld das Potenzial digitaler Technologien für die künstlerische Praxis erfahrbar, vermitteln hands-on Erfahrungen und unterstützen bei der Sichtbarmachung des künstlerischen Schaffens.
Für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Kunst und Kultur.

Die Workshops in der Übersicht:

Social Media Marketing | Mi., 01. und Do., 02.11.2023 | Referentin: Katrin Adler

Portfolio | Mi., 29.11. und Mi., 06.12.2023 | Referentin: Carolin Klapp

Homepage | Mi., 11.01. und Do., 12.01.2023 | Referentin: Katrin Adler

Virtuelle Welten in der Kunst | Do., 15.02.2023 | Referent:innen: Ninu und Savo Dramis

Urheberrecht im Netz | Mi., 13.03.2023 | Referentin: Jule Körperich

Kunst und Künstliche Intelligenz | Do., 04.04.2023 | Referentin: Kathi Schulz

Achtung: Anmeldeschluss jeweils eine Woche vor Workshop-Beginn.

Ort: Alle Workshops finden mit freundlicher Unterstützung im Zentrum für Kunst im
Tabakquartier statt: Hermann-Ritter-Straße 108 E, 28197 Bremen

Anmeldung: an buero@kuenstlerinnenverband.de mit Einreichung von Vita und
Arbeitsbeispielen

Detaillierte Workshop-Informationen: landesfrauenrat-bremen.de und
kuenstlerinnenverband.de

Die Workshop-Reihe ist eine Initiative des Künstlerinnenverbands Bremen, GEDOK und des Landesfrauenrats Bremen, in Kooperation mit der Landesagentur für berufliche Weiterbildung im Rahmen der Umsetzung der Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit.


Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

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Das Antragsportal von CULTURAL BRIDGE öffnet vom 11. Oktober – 22. November 2023.

Bei dem Programm CULTURAL BRIDGE können Anträge für partizipative Kulturprojekte zwischen Deutschland und UK eingereicht werden. Dabei kooperieren mindestens eine Organisation aus Deutschland mit mindestens einer Organisation aus dem Vereinigten Königreich.